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@@ -8,7 +8,7 @@ author: Rince
Die [IHK Stuttgart](https://www.stuttgart.ihk24.de/) hatte Rince
gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Erste davon lautet wie folgt:
-IT-Sicherheitgesetz: Freund oder Feind?
+IT-Sicherheitgesetz: Freund oder Feind?
Seit einigen Monaten geistert der Begriff "IT-Sicherheitsgesetz" durch
die Poltik- und Medienlandschaft. Die Rede ist von einer gesetzlichen
Vorgabe für Unternehmen, ihre IT-Systeme (die nicht nur für Produktion
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index 00000000..ecd58008
--- /dev/null
+++ b/content/articles/0016-presseartikel-ihk2/index.md
@@ -0,0 +1,39 @@
+---
+kind: article
+created_at: 2015-08-18
+title: Presseartikel zum Thema Private Emails auf dienstlichen Telefonen
+subtitle: Rince wurde gebeten, einen weiteren Gastartikel in der IHK-Mitgliederzeitschrift zu schreiben
+author: Rince
+---
+Die [IHK Stuttgart](https://www.stuttgart.ihk24.de/) hatte Rince
+gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Zweite davon lautet wie folgt:
+
+Private Emails auf dienstlichen Telefonen
+
+Welche Firma kennt das nicht: Für wichtige Personen möchte man
+Dienst-Telefone, damit diese entweder immer ihre Emails lesen können,
+aber auch für Notfälle erreichbar sind. Was ein Notfall ist bestimmt der
+Chef. Und um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, verspricht man
+ihnen ein neues Smartphone, mit dem sie dann auch über das dienstliche
+Telefon privat surfen oder Emailen dürfen.
+Nun gibt es aber bei privaten Emails einige Dinge zu beachten. Wer
+private Internetnutzung in der Firma (und mit Firmengeräten) erlaubt,
+muss wissen dass er das Telekommunikationsgeheimnis nicht verletzen
+darf. Solange der Mitarbeiter seine Mails nicht eindeutig als privat
+oder dienstlich kennzeichnet, muss jede Kommunikation als privat (und
+damit nicht einsehbar für die Firma) angesehen werden.
+Das kann deutliche Konsequenzen haben. Im Krankheitsfall darf zum
+Beispiel der Chef nicht einfach in das Mailkonto des Mitarbeiters
+hereinschauen - gerade neue Mails konnten noch nicht vom Mitarbeiter als
+"privat" oder "dienstlich" klassifiziert werden, damit gelten sie als
+privat und dürfen nicht eingesehen werden. Ebenso gelten alle Mails die
+nicht in eindeutig gekennzeichnete Ordner einsortiert wurden als privat
+- also der klassische Eingang des Mailordners.
+Wer also mit dem Gedanken spielt, den Mitarbeitern ein Diensthandy zur
+Verfügung zu stellen sollte sich im Klaren sein was dies bedeutet: Wenn
+er nur dienstliche Nutzung vorsieht, kann der Mitarbeiter das Handy
+außerhalb der Arbeitszeiten und am Wochenende das Handy ausschalten.
+Erlaubt er wiederum dem Mitarbeiter, das Handy auch für private Zwecke
+zu nutzen muss ihm bewusst sein, welche Regeln ihm der Gesetzgeber dafür
+auferlegt.
+