diff --git a/content/articles/0015-presseartikel-ihk1/index.md b/content/articles/0015-presseartikel-ihk1/index.md index 71cb3d65..cf2cf647 100644 --- a/content/articles/0015-presseartikel-ihk1/index.md +++ b/content/articles/0015-presseartikel-ihk1/index.md @@ -8,7 +8,7 @@ author: Rince Die [IHK Stuttgart](https://www.stuttgart.ihk24.de/) hatte Rince gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Erste davon lautet wie folgt:
-IT-Sicherheitgesetz: Freund oder Feind?
+IT-Sicherheitgesetz: Freund oder Feind?

Seit einigen Monaten geistert der Begriff "IT-Sicherheitsgesetz" durch die Poltik- und Medienlandschaft. Die Rede ist von einer gesetzlichen Vorgabe für Unternehmen, ihre IT-Systeme (die nicht nur für Produktion diff --git a/content/articles/0016-presseartikel-ihk2/index.md b/content/articles/0016-presseartikel-ihk2/index.md new file mode 100644 index 00000000..ecd58008 --- /dev/null +++ b/content/articles/0016-presseartikel-ihk2/index.md @@ -0,0 +1,39 @@ +--- +kind: article +created_at: 2015-08-18 +title: Presseartikel zum Thema Private Emails auf dienstlichen Telefonen +subtitle: Rince wurde gebeten, einen weiteren Gastartikel in der IHK-Mitgliederzeitschrift zu schreiben +author: Rince +--- +Die [IHK Stuttgart](https://www.stuttgart.ihk24.de/) hatte Rince +gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Zweite davon lautet wie folgt: +
+Private Emails auf dienstlichen Telefonen +

+Welche Firma kennt das nicht: Für wichtige Personen möchte man +Dienst-Telefone, damit diese entweder immer ihre Emails lesen können, +aber auch für Notfälle erreichbar sind. Was ein Notfall ist bestimmt der +Chef. Und um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, verspricht man +ihnen ein neues Smartphone, mit dem sie dann auch über das dienstliche +Telefon privat surfen oder Emailen dürfen.
+Nun gibt es aber bei privaten Emails einige Dinge zu beachten. Wer +private Internetnutzung in der Firma (und mit Firmengeräten) erlaubt, +muss wissen dass er das Telekommunikationsgeheimnis nicht verletzen +darf. Solange der Mitarbeiter seine Mails nicht eindeutig als privat +oder dienstlich kennzeichnet, muss jede Kommunikation als privat (und +damit nicht einsehbar für die Firma) angesehen werden.
+Das kann deutliche Konsequenzen haben. Im Krankheitsfall darf zum +Beispiel der Chef nicht einfach in das Mailkonto des Mitarbeiters +hereinschauen - gerade neue Mails konnten noch nicht vom Mitarbeiter als +"privat" oder "dienstlich" klassifiziert werden, damit gelten sie als +privat und dürfen nicht eingesehen werden. Ebenso gelten alle Mails die +nicht in eindeutig gekennzeichnete Ordner einsortiert wurden als privat +- also der klassische Eingang des Mailordners.
+Wer also mit dem Gedanken spielt, den Mitarbeitern ein Diensthandy zur +Verfügung zu stellen sollte sich im Klaren sein was dies bedeutet: Wenn +er nur dienstliche Nutzung vorsieht, kann der Mitarbeiter das Handy +außerhalb der Arbeitszeiten und am Wochenende das Handy ausschalten. +Erlaubt er wiederum dem Mitarbeiter, das Handy auch für private Zwecke +zu nutzen muss ihm bewusst sein, welche Regeln ihm der Gesetzgeber dafür +auferlegt. +