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kind: event
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startdate: 2017-07-13T19:30:00Z
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duration: 2h
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title: "Speicherpflichten von und Auskunftserteilung über Verkehrsdaten der Telekommunikation"
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speakers:
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name: 'Thomas Hochstein'
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affiliation: Staatsanwalt
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location:
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location: bib
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public: true
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Mit dem Ende des Monats Juni 2017 läuft die Übergangsfrist des
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§ 150 Abs. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Umsetzung der
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Pflichten aus dem *Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und
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einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten* vom 10.12.2015 ab. Von
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Juli 2017 an haben daher die Erbringer öffentlich zugänglicher
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Telekommunikationsdienste (also u.a. Telefonie- und
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Internetzugangsprovider) die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten für
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die Beantwortung von Auskunftsersuchen durch Strafverfolgungs- und
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Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste für eine bestimmte
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Zeit zu speichern, also "Vorratsdatenspeicherung" zu betreiben.
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Grund genug, sich noch einmal näher mit Geschichte, Inhalt und
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Umsetzung der entsprechenden Vorschriften zu beschäftigen.
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Was sind "Verkehrsdaten" eigentlich? Welchen grundrechtlichen Schutz
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genießen sie? Mit welcher Begründung sollen sie für staatliche Zwecke
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gespeichert werden, und welche Regelungen sind dem aktuellen Gesetz
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vorausgegangen? Und was bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis?
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Wer muss - oder darf - nun was genau wie lange speichern? Gibt es
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diesbezüglich Unterschiede zwischen Standortdaten und anderen
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Verkehrsdaten? Wer kann unter welchen Voraussetzungen und auf welchem
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Weg Auskünfte aus diesem Datenbestand erhalten? Was verbirgt sich
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bspw. hinter dem Begriff "Funkzellenabfrage"? Welche Informations-
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und Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für die Betroffenen?
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Diese und andere Fragen will der Vortrag primär aus rechtlicher Sicht
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beantworten. Nach einer Einführung in das Thema und einem Blick auf
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die Entstehungsgeschichte des Gesetzes (unter Berücksichtigung der
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verfassungsgerichtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung) soll
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es daher schwerpunktmäßig um die Darstellung der derzeitigen
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Rechtslage gehen, jedenfalls für den Bereich der Strafverfolgung
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verbunden auch mit einem Blick auf die Rechtspraxis.
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Denn so unterschiedlich man zu den nun (wieder) neu geschaffenen
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Speicherpflichten stehen kann: Voraussetzung einer fundierten
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Beurteilung sollte zunächst immer eine ebenso fundierte Kenntnis der
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Fakten sein. Eine Basis dafür möchte dieser Vortrag schaffen, an den
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sich dann gerne auch eine Diskussion des Für und Wider der Regelungen
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anschließen kann.
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Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema
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interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse
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werden nicht vorausgesetzt.
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## Zur Person
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Thomas Hochstein ist Staatsanwalt in Stuttgart und im Rahmen seiner
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beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Erhebung von Verkehrsdaten
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für Zwecke der Strafverfolgung befasst. Auch privat interessiert er
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sich für Rechtsfragen und Praxis der verschiedenen
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Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation, die ihn sowohl
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als Telefonteilnehmer wie auch als langjährigen Nutzer des Internets
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und seiner Dienste potentiell selbst betreffen.
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Er war dementsprechend bereits verschiedentlich als Referent zu
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vergleichbaren Themen sowohl bei den *Digital Rights Days* der
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Stuttgarter *Hochschule der Medien* als auch beim CCCS (zuletzt zum
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Thema
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[*Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden*](https://www.cccs.de/events/201405-datenzugriff-ermittlungsbehoerden/))
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zu Gast.
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