diff --git a/content/events/201707-speicherpflichten-auskunft-verkehrsdaten/index.md b/content/events/201707-speicherpflichten-auskunft-verkehrsdaten/index.md new file mode 100644 index 00000000..317f22d4 --- /dev/null +++ b/content/events/201707-speicherpflichten-auskunft-verkehrsdaten/index.md @@ -0,0 +1,73 @@ +--- +kind: event +startdate: 2017-07-13T19:30:00Z +duration: 2h +title: "Speicherpflichten von und Auskunftserteilung über Verkehrsdaten der Telekommunikation" +speakers: + - + name: 'Thomas Hochstein' + affiliation: Staatsanwalt +location: + location: bib +public: true +--- +Mit dem Ende des Monats Juni 2017 läuft die Übergangsfrist des +§ 150 Abs. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Umsetzung der +Pflichten aus dem *Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und +einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten* vom 10.12.2015 ab. Von +Juli 2017 an haben daher die Erbringer öffentlich zugänglicher +Telekommunikationsdienste (also u.a. Telefonie- und +Internetzugangsprovider) die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten für +die Beantwortung von Auskunftsersuchen durch Strafverfolgungs- und +Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste für eine bestimmte +Zeit zu speichern, also "Vorratsdatenspeicherung" zu betreiben. + +Grund genug, sich noch einmal näher mit Geschichte, Inhalt und +Umsetzung der entsprechenden Vorschriften zu beschäftigen. + +Was sind "Verkehrsdaten" eigentlich? Welchen grundrechtlichen Schutz +genießen sie? Mit welcher Begründung sollen sie für staatliche Zwecke +gespeichert werden, und welche Regelungen sind dem aktuellen Gesetz +vorausgegangen? Und was bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis? +Wer muss - oder darf - nun was genau wie lange speichern? Gibt es +diesbezüglich Unterschiede zwischen Standortdaten und anderen +Verkehrsdaten? Wer kann unter welchen Voraussetzungen und auf welchem +Weg Auskünfte aus diesem Datenbestand erhalten? Was verbirgt sich +bspw. hinter dem Begriff "Funkzellenabfrage"? Welche Informations- +und Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für die Betroffenen? + +Diese und andere Fragen will der Vortrag primär aus rechtlicher Sicht +beantworten. Nach einer Einführung in das Thema und einem Blick auf +die Entstehungsgeschichte des Gesetzes (unter Berücksichtigung der +verfassungsgerichtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung) soll +es daher schwerpunktmäßig um die Darstellung der derzeitigen +Rechtslage gehen, jedenfalls für den Bereich der Strafverfolgung +verbunden auch mit einem Blick auf die Rechtspraxis. + +Denn so unterschiedlich man zu den nun (wieder) neu geschaffenen +Speicherpflichten stehen kann: Voraussetzung einer fundierten +Beurteilung sollte zunächst immer eine ebenso fundierte Kenntnis der +Fakten sein. Eine Basis dafür möchte dieser Vortrag schaffen, an den +sich dann gerne auch eine Diskussion des Für und Wider der Regelungen +anschließen kann. + +Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema +interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse +werden nicht vorausgesetzt. + +## Zur Person + +Thomas Hochstein ist Staatsanwalt in Stuttgart und im Rahmen seiner +beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Erhebung von Verkehrsdaten +für Zwecke der Strafverfolgung befasst. Auch privat interessiert er +sich für Rechtsfragen und Praxis der verschiedenen +Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation, die ihn sowohl +als Telefonteilnehmer wie auch als langjährigen Nutzer des Internets +und seiner Dienste potentiell selbst betreffen. + +Er war dementsprechend bereits verschiedentlich als Referent zu +vergleichbaren Themen sowohl bei den *Digital Rights Days* der +Stuttgarter *Hochschule der Medien* als auch beim CCCS (zuletzt zum +Thema +[*Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden*](https://www.cccs.de/events/201405-datenzugriff-ermittlungsbehoerden/)) +zu Gast. \ No newline at end of file