--- kind: article created_at: 2019-02-11 title: Unsere Stellungnahme zu 'National Roaming' author: Leibi --- Wir wurden von der CDU-Landtagsfraktion gebeten, anlässlich deren öffentlicher Anhörung am 11.02.2019, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. [National Roaming](https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/medien/181210_Studie_Mobilfunk__Roaming.pdf), also die Nutzung jedes deutschen Mobilfunk-Netzes unabhängig vom eigenen Anbieter, ist aktuell in vielen Parteien als Notlösung in der Diskussion. Angesichts der jahrzehntelangen Stagnation im Bereich des Datennetz-Ausbaus scheint dies auch uns die einzige Möglichkeit, hier kurzfristig für die nötige Verbesserung der Situation zu sorgen. Zumal Baden-Württemberg hier [in besonderem Maße betroffen ist](https://www.swp.de/wirtschaft/news/handyempfang-im-suedwesten-am-schlechtesten-29090671.html). **Unser Favorit ist ein anderes Modell** Wir plädieren für ein von einer Infrastruktur-Gesellschaft staatlich betriebenes Netz. Diese Gesellschaft sollte den Auftrag haben, 100% der Fläche Deutschlands mit einem Mobilfunk-Netz der 5. Generation (5G) zu versorgen. Hierfür sollte sie die lokal passenden Frequenzbänder nutzen dürfen, um dieses Netz schnell und effizient bereit stellen zu können. Auf Grundlage dieses Netzes, das dann allen Providern zu Verfügung gestellt würde, sollten die Provider Wettbewerb betreiben. Die für die Netz-Nutzung zu erbringenden Entgelte von den Providern an die Netznutzungsgesellschaft dienen zur Refinanzierung ihrer Investitionen und der Betriebskosten. Eine Gewinnabsicht dürfte eine solche Betreibergesellschaft nicht verfolgen dürfen. Die hierfür nötige Glasfaser-Infrastruktur wäre außerdem Grundlage für die großflächige Versorgung der BürgerInnen mit Glasfaser (FTTH) nach dem selben wirtschaftlichen Modell. Die Privatisierung der Grundversorgung halten wir für falsch, sie ist nicht nur bei den Datennetzen gescheitert. Da wir für dieses Modell aktuell leider keine politische Mehrheit sehen, plädieren wir zumindest bei der Vergabe von Frequenzen für die Mobilfunk-Nutzung für eine Abkehr vom bisherigen Vorgehen. Die zur Vorgabe durchgeführten Auktionen sollten nicht auf Basis der finanziellen Gebote der Interessenten durchgeführt werden. Die Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten "content/articles/0021-national-roaming-cdu/index.md" 90L, 4843C