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title: GrundRechte2009
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Bedrohung der Grundrechte
Hier sammeln wir Erklärungen und Argumente, wie Gesetze, Gesetzesvorhaben und die technische und gesellschaftliche Entwicklung die Grundrechte bedrohen.
Artikel 1: Schutz der Menschenwürde
Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit
Artikel 3: Gleichheitssatz, Gleichberechtigung
Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
Artikel 5: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
Was bedroht die Presse- und Meinungsfreiheit: Die Vorratsdatenspeicherung
Begründung: Bei der Vorratsdatenspeicherung werden verdachtsunabhängig die Endpunkte von Kommunikation gesammelt (also wer mit wem telefoniert, auch über VoIP, geSMSst oder gemailt hat). Diese Daten werden auch von Journalisten erhoben. Zusammen mit den bereits stattgefundenen Durchsuchungen von Redaktionsbüros (Cicero) ensteht eine Bedrohung der Pressefreiheit, da auch Informanten betroffen sind.
Anmerkung: Ist es nicht so, daß die vorratsgespeicherten Daten vor dem Auftreten der Flatrates auch schon verfügbar waren, ohne daß das die Pressefreiheit bedroht hat? Spricht nicht die Verwendungsregelung des § 160a Abs. 2 StPO? gegen eine Gefährdung der Pressefreiheit? Wieso sind Informanten potentiell betroffen, nachdem das BVerfG? mit Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR? 538/06 und 1 BvR? 2045/06 - (Cicero) entschieden hat, daß eine Durchsuchung nur zur Feststellung eines Informanten unzulässig ist? Ist die Pressefreiheit überhaupt bedroht, wenn die Presse Staatsgeheimnisse, die zu Recht als solche eingestuft sind, nicht frei veröffentlichen darf? -- ThH - 16 May 2009
Was bedroht die Informationsfreiheit: Die geplante Zensur des Internets
Begründung: Momentan wird im Bundestag eine Zensur bzgl. Kinder-Pornographie-Seiten debatiert. Beim Bundeskriminalamt soll eine geheime Liste angelegt werden, dessen Seiten nur noch mit einem Stop-Schild zu erreichen sind. Von verschiedenen Quellen und Politikern hört man inzwischen Gedanken dies auch auf Lotterie- und Killerspiel-Seiten auszudehnen. Am 8. Mai wurde, nach vier Tagen, die 50.000-Benutzer-Hürde der Petition des Bundestages geknackt.
Kinder-Pornographie ist was schlimmes, jedoch sollte man die Seiten stilllegen und nicht einfach den Zugang erschweren. Auf Youtube sind Videos und Anleitungen online gestellt worden, aus denen ersichtlich wird, dass innerhalb von 30 Sekunden so eine Sperre umgangen werden kann.
Anmerkung: Wieso ist die Informationsfreiheit bedroht, wenn man Kinderpornographie-Seiten nicht aufrufen kann? Wieso ist sie nicht gefährdet, wenn die Seiten abgeschaltet werden (das Ergebnis wäre ja dasselbe)? Woraus ergibt sich, daß die Sperre die Abschaltung und Strafverfolgung ersetzen und nicht nur ergänzen soll? -- ThH - 16 May 2009
Artikel 6: Schutz von Ehe und Familie
Artikel 7: Recht auf Schulwahl, auf Erteilung und Teilnahme am Religionsunterricht, zu Errichtung von Privatschulen
Artikel 8: Versammlungsfreiheit
Was bedroht die Versammlungsfreiheit: Zunehmende Videoüberwachung bei Demonstrationen durch die Landes-Polizeigesetze und zunehmende private Videoüberwachung*
Begründung: Die Teilnehmer von Demonstrationen werden in zunehmendem Maße beim Demonstrieren auf Video/DVD aufgenommen. Da man demonstriert, um in der Öffentlichkeit "Gesicht zu zeigen" scheint dies im ersten Moment nicht wirklich dramatisch. Problematisch wird es aber, da nicht in allen Fällen geregelt oder bekannt ist, wie lange diese Aufzeichnungen gehalten werden und zu welchen anderen Zwecken sie genutzt werden.
Wenn die Videoüberwachung dazu führt, daß wir nicht mehr demonstrieren gehen oder überhaupt anfangen uns anders zu verhalten, sind wir schon mitten in Orwells "1984" angelangt.
Anmerkung: In welchen Fällen ist denn nicht geregelt, wie lange diese Aufzeichnungen aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürfen? Welche denkbaren Fälle deckt § 21 Abs. 5 PolG? BW nicht ab? -- ThH - 16 May 2009
TODO: link zum BW-Polizeigesetz? Was genau ist da festgelegt?
Artikel 9: Vereinigungsfreiheit
Artikel 10: Brief- und Postgeheimnis
Artikel 11: Freizügigkeit im Bundesgebiet
Artikel 12: Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit
Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
Was bedroht die Unverletzlichkeit der Wohnung? Schon durch den "großen Lauschangriff" und erst recht durch den geplanten "Bundestrojaner" (einen auf die Festplatte eingeschleusten Virus" ist die Unverletzlichkeit der Wohnung bedroht.
Begründung: Schon der Lauschangriff greift in die Privatsphäre ein, auch wenn die Ermittler "abschalten" sollen, wenn Gespräche sich um rein private Dinge handeln. Allerdings weiß auch niemand, wie lange sich ein Gespräch um rein privateshandelt. Da man aber Fahndungserfolge will, wird bezweifelt, daß die Aufnahmen während einer Abhörung gestoppt werden. Eine Erfolgskontrolle, ob abhören überhaupt zu Fahndungserfolgen führt, findet nicht statt.
Der sog. "Bundestrojaner" stellt einen auf die Festplatte des Computers eingeschleusten Virus dar. Er wird angeblich benötigt, um an verschlüsselte Daten oder verschlüsselte Kommuniaktion zu gelangen, so daß eine "normale" Beschlagnahme nicht ausreicht. Um aber diesen Virus zu platzieren, muß sehr wahrscheinlich ein physikalischer Zugriff auf den Rechner erfolgen. "Einfache" Verfahren wie "viren per Mail senden" werden sicher kaum zum Erfolg führen, setzt man eine gewisse Sachkenntnis und auch kriminelle Energie voraus (und das ist ja der Fall).
Ein auf die Festplatte installierter Virus kann leicht umgangen werden, wenn von einem externen Medium gebootet wird (CD, USB-Stick). In die Wohnung eingebrochen wurde dann aber schon (eventuell sogar öfter, um überhaupt erst einmal das verwendete Betriebssystem und den Patchstand auszuspähen).
Artikel 14: Eigentumsrechte
Artikel 15: Vergesellschaftung, Gemeineigentum
Artikel 16: Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung
Artikel 16a: Asylrecht
Artikel 17: Petitionsrecht
Artikel 19 Abs. 4: Einschränkungen und Rechtsweggarantie
Artikel 20 Abs. 4: Widerstandsrecht
Artikel 33: Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
Artikel 38: Wahlrecht
Was bedroht die freie und geheime Wahl? Der Einsatz von Wahlcomputern.
Begründung: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht gerade am 3.3.2009 entschieden, daß bestimmte Wahlcomputer der Firma nedap nicht bei der kommenden Bundestagswahl eingesetzt werden dürfen, dies ist aber noch kein generelles Verbot für alle Geräte dieser Art.
Vordergründig erleichtern die Geräte die Auszählung. Es wird auch immer wieder angeführt, daß zuwenig Wahlhelfer zu Verfügung stehen. Dies kann man leicht beheben, indem man sich selber freiwillig meldet.
In der Tat ist es aber so, daß die bisherigen Geräte leicht manipulierbar sind (der Chip der das Programm enthält kann leicht ausgetauscht werden, daran könnten die zu Wählenden u.U. ein Interesse haben (wohlgemerkt: nicht die Wähler!!)).
Weiterhin strahlen die Geräte, so daß die Wahl auch in einiger Entfernung mitgelesen werden kann. Eine geheime Wahl ist also nicht gewährleistet.
Selber wenn der Wähler einen Belegzettel ausgedruckt bekommt, was er gewählt hat, kann er nicht nachvollziehen, ob das Gerät korrekt arbeitet, er muß es einfach glauben. Selbst wenn man sich "sichere" und nachvollziehbare Systeme aufgrund von SSL-Zertifikaten und aktueller Hardware ausdenkt: die Transparenz und Nachvollziehbarkeit einer Wahl auf Papier kann nicht erreicht werden, da nicht die gesamte Bevölkerung aus IT-Spezialisten besteht.
Anmerkung: Ist es nicht so, daß das BVerfG? die Unvereinbarkeit aller rein elektronischen Systeme, bei denen die Stimmabgabe etc. nicht auch ohne spezielle Kenntnisse nachvollzogen werden kann, mit dem Grundgesetz festgestellt hat? -- ThH - 16 May 2009
Artikel 101: Verbot von Ausnahmegerichten, Recht auf einen gesetzlichen Richter
Artikel 103: rechtliches Gehör, Rückwirkungsverbot, Verbot der Doppelbestrafung, Selbstbelastungsverbot
Artikel 104: Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug
-- PrinCess - 08 May 2009