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Stefan Leibfarth 2019-02-11 15:26:02 +01:00 committed by GitHub
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GPG key ID: 4AEE18F83AFDEB23

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@ -46,5 +46,43 @@ Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die
sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben
müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen
und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen
Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Frequenzen wieder zu entziehen.
"content/articles/0021-national-roaming-cdu/index.md" 90L, 4843C Finanzielle Interessen des Staates, welche über den Umweg der
Netzbetreiber letztlich für die BürgernInnen ohnehin ein
Nullsummen-Spiel sind, haben hierbei hinten an zu stehen.
**National Roaming**
Hier plädiert der Chaos Computer Club Stuttgart für sogenanntes 'Network
Sharing. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber, wie bisher, ihre Netze
unabhängig betreiben, die NutzerInnen aber das Mobilfunk-Netz eines
anderen Anbieters nutzen dürfen, sollte der eigene Provider nicht
verfügbar sein. Dies ist 'International Roaming somit sehr ähnlich,
leider auch mit seinen Nachteilen, z.B. Verbindungsabbrüchen beim
Übergang in ein anderes Netz.
Unter einer Bedingung halten wie dies jedoch trotzdem für die beste Lösung:
**Netznutzungsgebühren unter den Providern**
Provider dürfen sich untereinander die Netznutzung durch KundInnen ihrer
Konkurrenten (Telefonie und Datenübertragung) per 'National Roaming in
Rechnung stellen. Die Höhe dieser Gebühren ist (z.B. von der BNetzA) so
hoch anzusetzen, dass sie oberhalb der Kosten für den Betrieb eines
eigenen Standorts liegen. Somit werden Anbieter mit schlechter Abdeckung
motiviert, möglichst großflächig ein eigenes Netz auf zu bauen. Für den
Marktführer ist es zugleich lukrativ, das eigene Netz weiter auszubauen,
da dies, neben dem Bedienen der eigenen Kunden, mit der Möglichkeit zu
Abrechnung von Netznutzungsgebühren gegenüber den anderen Anbietern
verbunden ist.
Die Pflicht zu 'National Roaming' sollte sich auch nicht auf das
kommende 5G-Netz beschränken, sondern alle aktuell betriebenen Netze
beinhalten. Die Bürger sollten zusätzlich nicht nur dann 'National
Roaming nutzen können, wenn ihr Anbieter im jeweiligen Gebiet gar kein
Netz zu Verfügung stellt, sondern auch dann, wenn ein anderer Anbieter
ein Netz einer neueren Mobilfunk-Generation anbietet.
Um die Markteintrittshürden für neue Anbieter nicht unüberwindbar hoch
zu machen, sollte die Netznutzungsgebühr für eine Übergangszeit jedoch
auch ausgesetzt werden dürfen.
Natürlich muss 'National Roaming kostenlos für die NutzerInnen sein.