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@ -46,5 +46,43 @@ Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die
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sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben
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müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen
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und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen
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Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten
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"content/articles/0021-national-roaming-cdu/index.md" 90L, 4843C
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Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Frequenzen wieder zu entziehen.
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Finanzielle Interessen des Staates, welche über den Umweg der
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Netzbetreiber letztlich für die BürgernInnen ohnehin ein
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Nullsummen-Spiel sind, haben hierbei hinten an zu stehen.
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**National Roaming**
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Hier plädiert der Chaos Computer Club Stuttgart für sogenanntes 'Network
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Sharing‘. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber, wie bisher, ihre Netze
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unabhängig betreiben, die NutzerInnen aber das Mobilfunk-Netz eines
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anderen Anbieters nutzen dürfen, sollte der eigene Provider nicht
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verfügbar sein. Dies ist 'International Roaming‘ somit sehr ähnlich,
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leider auch mit seinen Nachteilen, z.B. Verbindungsabbrüchen beim
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Übergang in ein anderes Netz.
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Unter einer Bedingung halten wie dies jedoch trotzdem für die beste Lösung:
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**Netznutzungsgebühren unter den Providern**
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Provider dürfen sich untereinander die Netznutzung durch KundInnen ihrer
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Konkurrenten (Telefonie und Datenübertragung) per 'National Roaming‘ in
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Rechnung stellen. Die Höhe dieser Gebühren ist (z.B. von der BNetzA) so
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hoch anzusetzen, dass sie oberhalb der Kosten für den Betrieb eines
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eigenen Standorts liegen. Somit werden Anbieter mit schlechter Abdeckung
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motiviert, möglichst großflächig ein eigenes Netz auf zu bauen. Für den
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Marktführer ist es zugleich lukrativ, das eigene Netz weiter auszubauen,
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da dies, neben dem Bedienen der eigenen Kunden, mit der Möglichkeit zu
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Abrechnung von Netznutzungsgebühren gegenüber den anderen Anbietern
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verbunden ist.
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Die Pflicht zu 'National Roaming' sollte sich auch nicht auf das
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kommende 5G-Netz beschränken, sondern alle aktuell betriebenen Netze
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beinhalten. Die Bürger sollten zusätzlich nicht nur dann 'National
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Roaming‘ nutzen können, wenn ihr Anbieter im jeweiligen Gebiet gar kein
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Netz zu Verfügung stellt, sondern auch dann, wenn ein anderer Anbieter
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ein Netz einer neueren Mobilfunk-Generation anbietet.
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Um die Markteintrittshürden für neue Anbieter nicht unüberwindbar hoch
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zu machen, sollte die Netznutzungsgebühr für eine Übergangszeit jedoch
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auch ausgesetzt werden dürfen.
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Natürlich muss 'National Roaming‘ kostenlos für die NutzerInnen sein.
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