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created_at: 2015-08-18
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title: Presseartikel zum Thema Private Emails auf dienstlichen Telefonen
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subtitle: Rince wurde gebeten, einen weiteren Gastartikel in der IHK-Mitgliederzeitschrift zu schreiben
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author: Rince
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Die [IHK Stuttgart](https://www.stuttgart.ihk24.de/) hatte Rince
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gebeten, Gastartikel zu schreiben. Der Zweite davon lautet wie folgt:
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Private Emails auf dienstlichen Telefonen
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<p>
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Welche Firma kennt das nicht: Für wichtige Personen möchte man
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Dienst-Telefone, damit diese entweder immer ihre Emails lesen können,
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aber auch für Notfälle erreichbar sind. Was ein Notfall ist bestimmt der
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Chef. Und um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, verspricht man
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ihnen ein neues Smartphone, mit dem sie dann auch über das dienstliche
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Telefon privat surfen oder Emailen dürfen.<br>
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Nun gibt es aber bei privaten Emails einige Dinge zu beachten. Wer
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private Internetnutzung in der Firma (und mit Firmengeräten) erlaubt,
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muss wissen dass er das Telekommunikationsgeheimnis nicht verletzen
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darf. Solange der Mitarbeiter seine Mails nicht eindeutig als privat
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oder dienstlich kennzeichnet, muss jede Kommunikation als privat (und
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damit nicht einsehbar für die Firma) angesehen werden.<br>
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Das kann deutliche Konsequenzen haben. Im Krankheitsfall darf zum
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Beispiel der Chef nicht einfach in das Mailkonto des Mitarbeiters
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hereinschauen - gerade neue Mails konnten noch nicht vom Mitarbeiter als
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"privat" oder "dienstlich" klassifiziert werden, damit gelten sie als
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privat und dürfen nicht eingesehen werden. Ebenso gelten alle Mails die
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nicht in eindeutig gekennzeichnete Ordner einsortiert wurden als privat
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- also der klassische Eingang des Mailordners.<br>
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Wer also mit dem Gedanken spielt, den Mitarbeitern ein Diensthandy zur
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Verfügung zu stellen sollte sich im Klaren sein was dies bedeutet: Wenn
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er nur dienstliche Nutzung vorsieht, kann der Mitarbeiter das Handy
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außerhalb der Arbeitszeiten und am Wochenende das Handy ausschalten.
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Erlaubt er wiederum dem Mitarbeiter, das Handy auch für private Zwecke
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zu nutzen muss ihm bewusst sein, welche Regeln ihm der Gesetzgeber dafür
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auferlegt.
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