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2017-08-02 11:11:22 +02:00

74 lines
No EOL
3.5 KiB
Markdown

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kind: event
startdate: 2017-07-13T19:30:00Z
duration: 2h
title: "Speicherpflichten von und Auskunftserteilung über Verkehrsdaten der Telekommunikation"
speakers:
-
name: 'Thomas Hochstein'
affiliation: Staatsanwalt
location:
location: bib
public: true
audio: 'http://rss.stadtbuecherei-stuttgart-audio.de/pg/media/2017-07-28_cccs_vorratsdatenspeicherung2.mp3'
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Mit dem Ende des Monats Juni 2017 läuft die Übergangsfrist des
§ 150 Abs. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Umsetzung der
Pflichten aus dem *Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und
einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten* vom 10.12.2015 ab. Von
Juli 2017 an haben daher die Erbringer öffentlich zugänglicher
Telekommunikationsdienste (also u.a. Telefonie- und
Internetzugangsprovider) die bei ihnen anfallenden Verkehrsdaten für
die Beantwortung von Auskunftsersuchen durch Strafverfolgungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste für eine bestimmte
Zeit zu speichern, also "Vorratsdatenspeicherung" zu betreiben.
Grund genug, sich noch einmal näher mit Geschichte, Inhalt und
Umsetzung der entsprechenden Vorschriften zu beschäftigen.
Was sind "Verkehrsdaten" eigentlich? Welchen grundrechtlichen Schutz
genießen sie? Mit welcher Begründung sollen sie für staatliche Zwecke
gespeichert werden, und welche Regelungen sind dem aktuellen Gesetz
vorausgegangen? Und was bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis?
Wer muss - oder darf - nun was genau wie lange speichern? Gibt es
diesbezüglich Unterschiede zwischen Standortdaten und anderen
Verkehrsdaten? Wer kann unter welchen Voraussetzungen und auf welchem
Weg Auskünfte aus diesem Datenbestand erhalten? Was verbirgt sich
bspw. hinter dem Begriff "Funkzellenabfrage"? Welche Informations-
und Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für die Betroffenen?
Diese und andere Fragen will der Vortrag primär aus rechtlicher Sicht
beantworten. Nach einer Einführung in das Thema und einem Blick auf
die Entstehungsgeschichte des Gesetzes (unter Berücksichtigung der
verfassungsgerichtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung) soll
es daher schwerpunktmäßig um die Darstellung der derzeitigen
Rechtslage gehen, jedenfalls für den Bereich der Strafverfolgung
verbunden auch mit einem Blick auf die Rechtspraxis.
Denn so unterschiedlich man zu den nun (wieder) neu geschaffenen
Speicherpflichten stehen kann: Voraussetzung einer fundierten
Beurteilung sollte zunächst immer eine ebenso fundierte Kenntnis der
Fakten sein. Eine Basis dafür möchte dieser Vortrag schaffen, an den
sich dann gerne auch eine Diskussion des Für und Wider der Regelungen
anschließen kann.
Die Veranstaltung richtet sich an jeden, der sich für das Thema
interessiert. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse
werden nicht vorausgesetzt.
## Zur Person
Thomas Hochstein ist Staatsanwalt in Stuttgart und im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Erhebung von Verkehrsdaten
für Zwecke der Strafverfolgung befasst. Auch privat interessiert er
sich für Rechtsfragen und Praxis der verschiedenen
Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation, die ihn sowohl
als Telefonteilnehmer wie auch als langjährigen Nutzer des Internets
und seiner Dienste potentiell selbst betreffen.
Er war dementsprechend bereits verschiedentlich als Referent zu
vergleichbaren Themen sowohl bei den *Digital Rights Days* der
Stuttgarter *Hochschule der Medien* als auch beim CCCS (zuletzt zum
Thema
[*Datenspeicherung und Datenzugriff durch Ermittlungsbehörden*](https://www.cccs.de/events/201405-datenzugriff-ermittlungsbehoerden/))
zu Gast.