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created_at: 2019-02-11
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title: Unsere Stellungnahme zu 'National Roaming'
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author: Leibi
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Wir wurden von der CDU-Landtagsfraktion gebeten, anlässlich deren
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öffentlicher Anhörung am 11.02.2019, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
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[National
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Roaming](https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/medien/181210_Studie_Mobilfunk__Roaming.pdf),
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also die Nutzung jedes deutschen Mobilfunk-Netzes unabhängig vom eigenen
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Anbieter, ist aktuell in vielen Parteien als Notlösung in der
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Diskussion. Angesichts der jahrzehntelangen Stagnation im
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Bereich des Datennetz-Ausbaus scheint dies auch uns die einzige
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Möglichkeit, hier kurzfristig für die nötige Verbesserung der Situation
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zu sorgen. Zumal Baden-Württemberg hier [in besonderem Maße betroffen
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ist](https://www.swp.de/wirtschaft/news/handyempfang-im-suedwesten-am-schlechtesten-29090671.html).
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**Unser Favorit ist ein anderes Modell**
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Wir plädieren für ein von einer Infrastruktur-Gesellschaft staatlich
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betriebenes Netz. Diese Gesellschaft sollte den Auftrag haben, 100% der
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Fläche Deutschlands mit einem Mobilfunk-Netz der 5. Generation (5G) zu
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versorgen. Hierfür sollte sie die lokal passenden Frequenzbänder nutzen
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dürfen, um dieses Netz schnell und effizient bereit stellen zu können.
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Auf Grundlage dieses Netzes, das dann allen Providern zu Verfügung
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gestellt würde, sollten die Provider Wettbewerb betreiben. Die für die
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Netz-Nutzung zu erbringenden Entgelte von den Providern an die
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Netznutzungsgesellschaft dienen zur Refinanzierung ihrer Investitionen
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und der Betriebskosten. Eine Gewinnabsicht dürfte eine solche
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Betreibergesellschaft nicht verfolgen dürfen. Die hierfür nötige
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Glasfaser-Infrastruktur wäre außerdem Grundlage für die großflächige
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Versorgung der BürgerInnen mit Glasfaser (FTTH) nach dem selben
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wirtschaftlichen Modell. Die Privatisierung der Grundversorgung halten
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wir für falsch, sie ist nicht nur bei den Datennetzen gescheitert.
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Da wir für dieses Modell aktuell leider keine politische Mehrheit sehen,
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plädieren wir zumindest bei der Vergabe von Frequenzen für die
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Mobilfunk-Nutzung für eine Abkehr vom bisherigen Vorgehen. Die zur
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Vorgabe durchgeführten Auktionen sollten nicht auf Basis der
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finanziellen Gebote der Interessenten durchgeführt werden. Die
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Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die
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sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben
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müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen
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und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen
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Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Frequenzen wieder zu entziehen.
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Finanzielle Interessen des Staates, welche über den Umweg der
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Netzbetreiber letztlich für die BürgernInnen ohnehin ein
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Nullsummen-Spiel sind, haben hierbei hinten an zu stehen.
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**National Roaming**
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Hier plädiert der Chaos Computer Club Stuttgart für sogenanntes 'Network
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Sharing‘. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber, wie bisher, ihre Netze
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unabhängig betreiben, die NutzerInnen aber das Mobilfunk-Netz eines
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anderen Anbieters nutzen dürfen, sollte der eigene Provider nicht
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verfügbar sein. Dies ist 'International Roaming‘ somit sehr ähnlich,
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leider auch mit seinen Nachteilen, z.B. Verbindungsabbrüchen beim
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Übergang in ein anderes Netz.
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Unter einer Bedingung halten wie dies jedoch trotzdem für die beste Lösung:
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**Netznutzungsgebühren unter den Providern**
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Provider dürfen sich untereinander die Netznutzung durch KundInnen ihrer
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Konkurrenten (Telefonie und Datenübertragung) per 'National Roaming‘ in
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Rechnung stellen. Die Höhe dieser Gebühren ist (z.B. von der BNetzA) so
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hoch anzusetzen, dass sie oberhalb der Kosten für den Betrieb eines
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eigenen Standorts liegen. Somit werden Anbieter mit schlechter Abdeckung
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motiviert, möglichst großflächig ein eigenes Netz auf zu bauen. Für den
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Marktführer ist es zugleich lukrativ, das eigene Netz weiter auszubauen,
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da dies, neben dem Bedienen der eigenen Kunden, mit der Möglichkeit zu
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Abrechnung von Netznutzungsgebühren gegenüber den anderen Anbietern
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verbunden ist.
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Die Pflicht zu 'National Roaming' sollte sich auch nicht auf das
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kommende 5G-Netz beschränken, sondern alle aktuell betriebenen Netze
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beinhalten. Die Bürger sollten zusätzlich nicht nur dann 'National
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Roaming‘ nutzen können, wenn ihr Anbieter im jeweiligen Gebiet gar kein
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Netz zu Verfügung stellt, sondern auch dann, wenn ein anderer Anbieter
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ein Netz einer neueren Mobilfunk-Generation anbietet.
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Um die Markteintrittshürden für neue Anbieter nicht unüberwindbar hoch
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zu machen, sollte die Netznutzungsgebühr für eine Übergangszeit jedoch
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auch ausgesetzt werden dürfen.
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Natürlich muss 'National Roaming‘ kostenlos für die NutzerInnen sein.
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