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2019-02-11 15:26:02 +01:00

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kind: article
created_at: 2019-02-11
title: Unsere Stellungnahme zu 'National Roaming'
author: Leibi
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Wir wurden von der CDU-Landtagsfraktion gebeten, anlässlich deren
öffentlicher Anhörung am 11.02.2019, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
[National
Roaming](https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/medien/181210_Studie_Mobilfunk__Roaming.pdf),
also die Nutzung jedes deutschen Mobilfunk-Netzes unabhängig vom eigenen
Anbieter, ist aktuell in vielen Parteien als Notlösung in der
Diskussion. Angesichts der jahrzehntelangen Stagnation im
Bereich des Datennetz-Ausbaus scheint dies auch uns die einzige
Möglichkeit, hier kurzfristig für die nötige Verbesserung der Situation
zu sorgen. Zumal Baden-Württemberg hier [in besonderem Maße betroffen
ist](https://www.swp.de/wirtschaft/news/handyempfang-im-suedwesten-am-schlechtesten-29090671.html).
**Unser Favorit ist ein anderes Modell**
Wir plädieren für ein von einer Infrastruktur-Gesellschaft staatlich
betriebenes Netz. Diese Gesellschaft sollte den Auftrag haben, 100% der
Fläche Deutschlands mit einem Mobilfunk-Netz der 5. Generation (5G) zu
versorgen. Hierfür sollte sie die lokal passenden Frequenzbänder nutzen
dürfen, um dieses Netz schnell und effizient bereit stellen zu können.
Auf Grundlage dieses Netzes, das dann allen Providern zu Verfügung
gestellt würde, sollten die Provider Wettbewerb betreiben. Die für die
Netz-Nutzung zu erbringenden Entgelte von den Providern an die
Netznutzungsgesellschaft dienen zur Refinanzierung ihrer Investitionen
und der Betriebskosten. Eine Gewinnabsicht dürfte eine solche
Betreibergesellschaft nicht verfolgen dürfen. Die hierfür nötige
Glasfaser-Infrastruktur wäre außerdem Grundlage für die großflächige
Versorgung der BürgerInnen mit Glasfaser (FTTH) nach dem selben
wirtschaftlichen Modell. Die Privatisierung der Grundversorgung halten
wir für falsch, sie ist nicht nur bei den Datennetzen gescheitert.
<!-- break -->
Da wir für dieses Modell aktuell leider keine politische Mehrheit sehen,
plädieren wir zumindest bei der Vergabe von Frequenzen für die
Mobilfunk-Nutzung für eine Abkehr vom bisherigen Vorgehen. Die zur
Vorgabe durchgeführten Auktionen sollten nicht auf Basis der
finanziellen Gebote der Interessenten durchgeführt werden. Die
Interessenten sollten vielmehr Gebote in Höhe der Fläche in Prozent, die
sie verbindlich mit dem entsprechenden Netz abdecken werden, abgeben
müssen. Das Startgebot sollte hierbei bei 95% Abdeckung liegen müssen
und innerhalb von 2 Jahren zu realisieren sein. Sollten die jeweiligen
Netzbetreiber dies nicht erreichen, sind ihnen die ersteigerten Frequenzen wieder zu entziehen.
Finanzielle Interessen des Staates, welche über den Umweg der
Netzbetreiber letztlich für die BürgernInnen ohnehin ein
Nullsummen-Spiel sind, haben hierbei hinten an zu stehen.
**National Roaming**
Hier plädiert der Chaos Computer Club Stuttgart für sogenanntes 'Network
Sharing. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber, wie bisher, ihre Netze
unabhängig betreiben, die NutzerInnen aber das Mobilfunk-Netz eines
anderen Anbieters nutzen dürfen, sollte der eigene Provider nicht
verfügbar sein. Dies ist 'International Roaming somit sehr ähnlich,
leider auch mit seinen Nachteilen, z.B. Verbindungsabbrüchen beim
Übergang in ein anderes Netz.
Unter einer Bedingung halten wie dies jedoch trotzdem für die beste Lösung:
**Netznutzungsgebühren unter den Providern**
Provider dürfen sich untereinander die Netznutzung durch KundInnen ihrer
Konkurrenten (Telefonie und Datenübertragung) per 'National Roaming in
Rechnung stellen. Die Höhe dieser Gebühren ist (z.B. von der BNetzA) so
hoch anzusetzen, dass sie oberhalb der Kosten für den Betrieb eines
eigenen Standorts liegen. Somit werden Anbieter mit schlechter Abdeckung
motiviert, möglichst großflächig ein eigenes Netz auf zu bauen. Für den
Marktführer ist es zugleich lukrativ, das eigene Netz weiter auszubauen,
da dies, neben dem Bedienen der eigenen Kunden, mit der Möglichkeit zu
Abrechnung von Netznutzungsgebühren gegenüber den anderen Anbietern
verbunden ist.
Die Pflicht zu 'National Roaming' sollte sich auch nicht auf das
kommende 5G-Netz beschränken, sondern alle aktuell betriebenen Netze
beinhalten. Die Bürger sollten zusätzlich nicht nur dann 'National
Roaming nutzen können, wenn ihr Anbieter im jeweiligen Gebiet gar kein
Netz zu Verfügung stellt, sondern auch dann, wenn ein anderer Anbieter
ein Netz einer neueren Mobilfunk-Generation anbietet.
Um die Markteintrittshürden für neue Anbieter nicht unüberwindbar hoch
zu machen, sollte die Netznutzungsgebühr für eine Übergangszeit jedoch
auch ausgesetzt werden dürfen.
Natürlich muss 'National Roaming kostenlos für die NutzerInnen sein.